ADRADR ist die Abkürzung für "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" und bedeudet übersetzt "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße". Darin sind Vorschriften für den Straßentransport von gefährlichen Gütern hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung geregelt. Das Abkommen ist 1968 in Kraft getreten und wurde neben allen EU-Staaten auch von weiteren Ländern unterzeichnet.
AlarmplanDer Alarmplan legt fest, welche Einsatzkräfte bei bestimmten Ereignissen (erst-) alarmiert werden. Alarmpläne werden für unterschiedliche Einsatzarten (z. B. Brandeinsätze, Technische Einsätze) im Voraus angefertigt und können beispielsweise auch tageszeitspezifisch unterschiedlich erstellt werden. Jeder Alarmplan enthält mehrere Alarmstufen, die sich nach der Größe des Ereignisses richten.